Kantonale Ergänzungsleistungen
Kantonale Ergänzungsleistungen verstehen
Die kantonalen Ergänzungsleistungen sind eine wichtige Säule der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie ergänzen die AHV/IV-Leistungen, wenn diese für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Was sind kantonale Ergänzungsleistungen?
Kantonale Ergänzungsleistungen (EL) sind zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie ergänzen die Leistungen der AHV und IV und variieren je nach Kanton.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen, die eine AHV-Rente, eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen und deren Einkommen nicht ausreicht, um den grundlegenden Lebensunterhalt zu decken.
Warum ist eine Beratung wichtig?
Die Regelungen zu Ergänzungsleistungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und sind oft komplex. Viele berechtigte Personen beantragen keine Leistungen, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch haben oder den Antragsprozess als zu kompliziert empfinden.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Die Höhe und die Bedingungen für Ergänzungsleistungen variieren je nach Kanton. Wir kennen die spezifischen Regelungen in allen Schweizer Kantonen.
Unterschiedliche Leistungshöhen
Die Kantone legen unterschiedliche Höchstbeträge für anerkannte Ausgaben und Pauschalbeträge für den Lebensunterhalt fest, was zu erheblichen Unterschieden in der Leistungshöhe führen kann.
Verschiedene Vermögensfreibeträge
Je nach Kanton können unterschiedliche Freibeträge für Vermögen gelten, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden.
Zusätzliche kantonale Leistungen
Viele Kantone bieten zusätzlich zu den regulären Ergänzungsleistungen noch weitere finanzielle Unterstützungen an, die oft nicht ausreichend bekannt sind.
Unsere Dienstleistungen
Anspruchsprüfung
Wir analysieren Ihre persönliche und finanzielle Situation und prüfen, ob Sie Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen haben.
Kantonsspezifische Beratung
Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen in Ihrem Kanton und beraten Sie zu allen zusätzlichen Leistungen, die Ihnen zustehen könnten.
Antragsunterstützung
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag auf Ergänzungsleistungen.
Leistungsoptimierung
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer finanziellen Situation, um Ihre Ansprüche auf Ergänzungsleistungen zu maximieren.

Unser Beratungsprozess
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Beantragung kantonaler Ergänzungsleistungen.
Erstgespräch und Datenerfassung
In einem ersten Gespräch lernen wir Ihre persönliche Situation kennen und erfassen alle relevanten Daten für die Anspruchsprüfung.

Detaillierte Analyse
Wir analysieren Ihre finanzielle Situation unter Berücksichtigung der spezifischen Regelungen in Ihrem Kanton und berechnen Ihren potenziellen Anspruch.

Strategieentwicklung
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine individuelle Strategie zur Optimierung Ihrer Ansprüche und besprechen diese mit Ihnen.

Antragsunterstützung und Einreichung
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen und bei der Einreichung Ihres Antrags bei den zuständigen Behörden.

Nachverfolgung und Betreuung
Wir verfolgen den Status Ihres Antrags, kommunizieren mit den Behörden und stehen Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Unsere Pakete
Wir bieten verschiedene Dienstleistungspakete an, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Basis-Paket
Einmalige Zahlung
- Initiale Anspruchsprüfung
- Kantonsspezifische Beratung
- Beratungsgespräch (60 Min.)
- Antragsunterstützung
- Nachverfolgung
Premium-Paket
Einmalige Zahlung
- Umfassende Anspruchsprüfung
- Detaillierte Strategieentwicklung
- Beratungsgespräche (3 x 60 Min.)
- Vollständige Antragsunterstützung
- Langfristige Nachverfolgung
Komplett-Paket
Einmalige Zahlung
- Premium-Anspruchsprüfung
- Umfassender Strategieplan
- Unbegrenzte Beratungsgespräche
- Komplette Antragsabwicklung
- 12 Monate Nachbetreuung
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben in der Regel Personen, die:
- eine AHV- oder IV-Rente beziehen
- eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV erhalten
- während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV beziehen
- in der Schweiz wohnen
- die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen oder als Ausländer bestimmte Voraussetzungen erfüllen
- deren Einkommen nicht ausreicht, um den grundlegenden Lebensunterhalt zu decken
Die genauen Voraussetzungen können je nach Kanton variieren.
Wie werden kantonale Ergänzungsleistungen berechnet?
Die Berechnung der Ergänzungsleistungen erfolgt nach einer Formel, bei der die anerkannten Ausgaben mit den anrechenbaren Einnahmen verglichen werden. Übersteigen die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen, wird die Differenz als Ergänzungsleistung ausbezahlt.
Zu den anerkannten Ausgaben zählen unter anderem:
- Pauschalbeträge für den Lebensunterhalt
- Wohnkosten (Miete oder Eigenheim)
- Krankenkassenprämien
- Berufsauslagen
Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören:
- Renten und Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Vermögensertrag
- Ein Teil des Vermögens (Vermögensverzehr)
Die Kantone können bei bestimmten Ausgaben und Einnahmen eigene Berechnungsgrundlagen festlegen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Kantonen?
Die Kantone haben bei der Ausgestaltung der Ergänzungsleistungen einen gewissen Spielraum. Die wichtigsten Unterschiede betreffen:
- Die Höhe der anerkannten Wohnkosten
- Die Pauschalbeträge für den Lebensunterhalt
- Die Höhe der anrechenbaren Krankenkassenprämien
- Die Freibeträge für Vermögen
- Zusätzliche kantonale Leistungen neben den regulären Ergänzungsleistungen
Diese Unterschiede können dazu führen, dass die gleiche Person in verschiedenen Kantonen unterschiedlich hohe Ergänzungsleistungen erhalten würde.
Wie beantrage ich kantonale Ergänzungsleistungen?
Der Antrag auf Ergänzungsleistungen muss bei der zuständigen Stelle im Wohnkanton eingereicht werden. Dies ist in der Regel die kantonale Ausgleichskasse oder eine spezialisierte EL-Stelle.
Für den Antrag werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Persönliche Ausweise (ID, Aufenthaltsbewilligung)
- AHV/IV-Ausweis
- Nachweise über Einkommen (Rentenbescheinigungen, Lohnabrechnungen)
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Wertschriftenverzeichnisse)
- Mietvertrag oder Nachweise über Wohnkosten
- Krankenkassenpolice
Der Antragsprozess kann komplex sein und die genauen Anforderungen variieren je nach Kanton. Unser Beratungsdienst unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Ergänzungsleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Arbeitsbelastung der zuständigen Stelle. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit zwischen 2 und 4 Monaten.
Wichtig zu wissen ist, dass Ergänzungsleistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung ausbezahlt werden. Es ist daher wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind.
Mit unserer Unterstützung können wir in vielen Fällen die Bearbeitungszeit verkürzen, da wir sicherstellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird und wir bei Rückfragen schnell reagieren können.
Kantonale Ergänzungsleistungen in der Schweiz
Die kantonalen Ergänzungsleistungen stellen eine bedeutende Komponente des schweizerischen Sozialsystems dar. Sie ergänzen die Leistungen der ersten Säule (AHV/IV) und sind für viele Rentner und Rentnerinnen sowie für Personen mit Behinderungen unverzichtbar, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.
Obwohl die Ergänzungsleistungen auf Bundesebene geregelt sind, haben die Kantone einen erheblichen Spielraum bei deren Ausgestaltung. Dies führt zu einer Vielfalt an kantonalen Regelungen, die für den Einzelnen oft schwer zu durchschauen sind. Einige Kantone bieten großzügigere Leistungen an als andere, insbesondere in Bezug auf anerkannte Wohnkosten, Pauschalbeträge für den Lebensunterhalt und zusätzliche kantonale Beihilfen.
Studien zeigen, dass viele berechtigte Personen keine Ergänzungsleistungen beantragen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Dies liegt häufig an mangelnder Information, komplexen Antragsverfahren oder der Scheu, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Diese „Nichtbezugsquote" wird auf bis zu 30% geschätzt, was bedeutet, dass jede dritte berechtigte Person ihre Ansprüche nicht geltend macht.
Die kantonalen Unterschiede können erheblich sein. In städtischen Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt oder Genf sind beispielsweise die anerkannten Wohnkosten höher als in ländlichen Regionen, um den teureren Mietpreisen Rechnung zu tragen. Einige Kantone bieten zudem spezielle Zusatzleistungen für bestimmte Personengruppen an, wie etwa für Familien mit Kindern oder für Personen mit hohen Gesundheitskosten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die unterschiedlichen Vermögensfreibeträge. Das Vermögen wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen teilweise angerechnet, wobei bestimmte Freibeträge gelten. Diese Freibeträge können je nach Kanton variieren, was sich direkt auf die Höhe der Leistungen auswirkt.
Für ältere Menschen und Personen mit Behinderungen ist es oft schwierig, sich im Dschungel der kantonalen Regelungen zurechtzufinden. Eine professionelle Beratung kann hier einen erheblichen Mehrwert bieten, indem sie die individuellen Ansprüche prüft und bei der Beantragung unterstützt. Dies ist besonders wichtig, da die Nichtbeantragung von Ergänzungsleistungen oft zu finanziellen Härten führt, die vermeidbar wären.
Unsere Beratung zu kantonalen Ergänzungsleistungen basiert auf fundiertem Wissen über die spezifischen Regelungen in allen Schweizer Kantonen. Wir unterstützen unsere Klientinnen und Klienten dabei, ihre Ansprüche zu erkennen und zu optimieren, und begleiten sie durch den gesamten Antragsprozess. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede berechtigte Person die ihr zustehenden Leistungen erhält, um ihre finanzielle Situation zu verbessern und einen würdigen Lebensstandard zu gewährleisten.
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